- Staatlich gefördert mit 60 Euro im Jahr
- Individuell und flexibel anpassbar
- Für alle Pflegestufen, auch bei Demenz
Die Pflegezusatzversicherung der SDK
Ihre flexible Lösung für alle Pflegegrade
Je nachdem, ob Sie sich zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgen lassen, kann die Lücke zwischen den Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mehrere tausend Euro pro Monat betragen. Mit der Pflegezusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) sichern Sie sich individuell für den Fall der Pflegebedürftigkeit ab. Auf diese Weise schützen Sie Ihr Vermögen, entlasten Ihre Angehörigen, bleiben selbstbestimmt und erhalten sich Ihre Lebensqualität.
Die Pflegezusatzversicherung der SDK im Überblick
Im Fall der Fälle Lebensqualität und Würde bewahren
Die Zusatzversicherung aus dem Programm PflegeSTARK schließt die Lücke zwischen Kosten und Leistungen der Pflegepflichtversicherung. So bewahren Sie sich im Fall der Fälle Ihre Würde, bleiben frei von sozialer Unterstützung und unabhängig. Und Sie erhalten sich damit einen wichtigen Teil Ihrer gewohnten Lebensqualität.
Ihre Vorteile mit der Pflegezusatzversicherung
- Erhalt der Lebensqualität im Alter
- Vermögensschutz und Entlastung der Angehörigen
- Finanzielle Unabhängigkeit statt Sozialhilfe
- Selbst bestimmen wo und von wem man gepflegt werden möchte
- Umfangreiche Unterstützungs-Leistungen wie die Organisation einer Haushaltshilfe, Essenslieferung oder Vermittlung eines Fahrdienstes
- Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegegrad 2
Die Pflegezusatzversicherung der SDK im Detail
Wer zahlt im Fall der Pflegebedürftigkeit?
Die gute Nachricht: Jeder ist pflegeversichert. Die schlechte: Das reicht bei weitem nicht aus. Mit den Pflegereformen 2017 und 2021 wurden die Leistungen der Pflegepflichtversicherung zwar umfangreich ausgeweitet, dennoch reichen sie im Fall der Fälle nicht aus, um die Versorgungslücke zu schließen.
Die verbleibenden Kosten sind vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen zu zahlen. Reicht die Rente nicht aus, kann das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen werden. Unter Umständen muss sogar das Eigenheim verkauft werden. Und der Partner sollte schließlich auch noch von der Rente leben können.
Wer pflegebedürftig wird und sein Leben nicht mehr selbst gestalten kann, muss die Pflegekosten mit seiner Rente oder seinem Vermögen begleichen können beziehungsweise ergänzend vorsorgen.
Mit einer Pflegezusatzversicherung bleiben Sie finanziell unabhängig und bestimmen selbst, wo und von wem Sie gepflegt werden. So schützen Sie nicht nur Ihr Vermögen, sondern entlasten auch Ihre Angehörigen.
Tarife und Leistungen der Pflegezusatzversicherung
Die perfekte Kombination aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung
Die Kombination aus Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung garantiert Ihnen Schutz vor hohen Pflegekosten. Dabei besteht die Absicherung aus drei Schichten: Die erste Schicht ist die gesetzliche Pflegeversicherung als Grundabsicherung. Die SDK bietet darauf aufbauend den Fördertarif zur Minimalabsicherung. Der Ergänzungstarif schließlich bildet als vollwertige finanzielle Absicherung die dritte Schicht.
Die Tarifvarianten der SDK zur privaten Pflegezusatzversicherung im Überblick
- Fördertarif PZ (Schicht 2): Minimalabsicherung, mit der Sie einen Teil der Pflegerestkosten absichern können. Im Pflegefall besteht hiermit jedoch weiterhin eine Lücke.
- Ergänzungstarif PG (Schicht 3): Zusätzliche Absicherung für einen leistungsstarken und individuellen Rundum-Schutz.
1. Schicht: Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich definiert und stellen nur eine Grundversorgung dar. Zum Beispiel beträgt der Regelsatz für eine stationäre Pflege 2.005 Euro bei Pflegegrad 5 (Stand 2020). Die Kosten dafür liegen jedoch deutlich darüber. Diese Lücke können Sie mit der Pflegezusatzversicherung Schicht 2 und 3 schließen.
2. Schicht: Fördertarif PZ
- Diesen Tarif hat die SDK speziell auf die Anforderungen des Staates zum Erhalt der Förderung von 60 Euro jährlich abgestimmt.
- Fördervoraussetzungen: Mindestens 15 Euro Monatsbeitrag. Der Staat übernimmt davon 5 Euro monatlich. Der Beitrag muss darüber hinaus so hoch sein, dass Sie bei Pflegegrad 5 eine Leistung von mindestens 600 Euro erhalten.
- Es gelten feste Absicherungs-Prozentsätze: Deckt ein Monatsbeitrag beispielsweise 600 Euro bei Pflegegrad 5 ab, beträgt die Leistung 60 Euro bei Pflegegrad 1.
Pflegegrad |
Prozentsatz | Beispiel |
---|---|---|
5 |
100 % | 600 EUR |
4 |
50 % | 300 EUR |
3 |
30 % | 180 EUR |
2 |
20 % | 120 EUR |
1 | 10 % | 60 EUR |
3. Schicht: Ergänzungstarif PG
- Vollständige Abdeckung der Pflegerestkosten möglich
- Flexible und individuelle Absicherung für jeden Pflegegrad: Die Geldleistung bei ambulanter und stationärer Versorgung kann selbst festgelegt werden
- Lebenslange Dynamisierung der Leistung auch im Pflegefall möglich: Das Monatsgeld kann ohne erneute Gesundheitsprüfung an die Entwicklung der Pflegekosten angepasst werden.
- Umfangreiche Unterstützungs-Leistungen: Zum Beispiel Fahrdienstvermittlung, Organisation von Essensauslieferungen sowie einer Einkaufshilfe
- Optionale Anwartschaftsversicherung für Pflegegrade 4, 3, 2 und 1. Damit sichern Sie sich für wenig Geld das Recht auf einen vollumfänglichen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt.
- Keine Wartezeiten
- Weltweite Geltung
Im Fall der Fälle mehr Leistung erhalten
Zur Pflegezusatzversicherung gehören neben der Auszahlung eines Pflegemonatsgeldes auch umfangreiche Mehrleistungen. Das Pflege-Rundum-Paket sorgt im Ernstfall für Unterstützung. Dazu zählen beispielsweise umfassende Hilfs-Leistungen wie die Organisation von Fahrdiensten, Haushaltshilfen und Essenslieferungen sowie die Unterstützung bei der Erstellung wichtiger Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder ähnlichem. Mitglieder der SDK erhalten zudem eine kostenfreie Gesundheitsberatung sowie wertvolle Tipps rund um das Thema Pflege.
Beitragsbeispiele für die Pflegezusatzversicherung
Beitragsbeispiele
Um Ihnen einen Überblick über Beitragshöhe und Leistung zu geben, finden Sie nachfolgend ein paar ausgewählte Beitragsbeispiele.
Mindestabsicherung
Alter1 | 30 | 45 | 60 |
---|---|---|---|
Monatsgeld in Pflegegrad 5 |
600 EUR | 600 EUR | 600 EUR |
Monatsgeld in Pflegegrad 4 | 300 EUR | 300 EUR | 300 EUR |
Monatsgeld in Pflegegrad 3 | 180 EUR | 180 EUR | 180 EUR |
Monatsgeld in Pflegegrad 2 | 120 EUR | 120 EUR | 120 EUR |
Monatsgeld in Pflegegrad 1 | 60 EUR | 60 EUR | 60 EUR |
Monatlicher Beitrag2 | 15,54 EUR | 23,34 EUR | 39,42 EUR |
(Fördertarif PZ zur Inanspruchnahme der staatlichen Förderung) |
Fördertarif PZ und Ergänzungstarif PG mit Dynamik bis 70 Jahre
Alter1 | 30 | 45 | 60 |
---|---|---|---|
Monatlicher Beitrag2 | 38,16 EUR |
61,03 EUR | 113,36 EUR |
Monatsgeld in Pflegegrad 5 |
ambulant 1.000 EUR / stationär 1.000 EUR |
||
Monatsgeld in Pflegegrad 4 | ambulant 750 EUR / stationär 1.000 EUR | ||
Monatsgeld in Pflegegrad 3 | ambulant 500 EUR / stationär 1.000 EUR | ||
Monatsgeld in Pflegegrad 2 | ambulant 500 EUR / stationär 1.000 EUR | ||
Monatsgeld in Pflegegrad 1 | ambulant 500 EUR / stationär 500 EUR |
Ergänzungstarif PG mit Dynamik bis 70 Jahre
Alter1 | 30 | 45 | 60 |
---|---|---|---|
Monatlicher Beitrag2 | 40,90 EUR | 62,93 EUR |
116,13 EUR |
Monatsgeld in Pflegegrad 5 |
ambulant 1.000 EUR / stationär 1.000 EUR |
||
Monatsgeld in Pflegegrad 4 | ambulant 750 EUR / stationär 1.000 EUR | ||
Monatsgeld in Pflegegrad 3 | ambulant 500 EUR / stationär 1.000 EUR | ||
Monatsgeld in Pflegegrad 2 | ambulant 500 EUR / stationär 1.000 EUR | ||
Monatsgeld in Pflegegrad 1 | ambulant 500 EUR / stationär 500 EUR |
Die SDK-App
Als Ihr Gesundheitsspezialist ist die SDK immer an Ihrer Seite. Mit der SDK-App können Sie als Kunde jetzt schnell und unkompliziert Ihre Rechnungen digital einreichen. Das spart Zeit und Porto.
Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung der SDK
Zuerst muss der Ehegatte sein Vermögen und sein Einkommen beisteuern. Ist dieser nicht vorhanden oder sind dessen Mittel erschöpft, besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in "gerader Linie". Das sind in der Regel die Kinder der pflegebedürftigen Person.
Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz wurde geregelt, dass Kinder nur dann unterhaltspflichtig sind, wenn ihr Einkommen 100.000 Euro oder mehr pro Jahr beträgt. Zusätzlich sind Freibeträge zu berücksichtigen.
Die Leistungspflicht beginnt mit der Zahlung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hierfür ist der Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Voraussetzung für die Antragstellung ist die ärztliche Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Wurde nur der Fördertarif PZ abgeschlossen, gilt eine anfängliche Wartezeit von fünf Jahren.
Die Pflegezusatzversicherung der SDK unterscheidet nicht danach, ob die Pflege durch Angehörige oder Pflegefachpersonal durchgeführt wird. Sie zahlt in jedem Pflegegrad die volle vertraglich vereinbarte Leistung.
Da Sie als junge Person eine deutlich längere Ansparphase haben, ist Ihr Beitrag viel günstiger (siehe Beitragsbeispiele).
Pflegebedürftigkeit ist überwiegend, aber nicht immer eine Frage des Alters. Tritt ein Pflegefall bereits im jungen Alter ein, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Erkrankung, sind die Folgen häufig ungleich schlimmer.
- Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
- Die monatliche Beitragszahlung des Versicherungsnehmers beträgt mindestens 10 Euro. Der Gesamtbeitrag bestehend aus Eigenbeitrag und staatlicher Förderung beträgt dann 15 Euro.
- Der Tarif sieht Leistungen in allen Pflegegraden vor (Pflegegrade 1 bis 5).
- Die Leistungen in Pflegegrad 5 betragen mindestens 600 Euro monatlich.
- Die zu versichernde Person ist mindestens 18 Jahre alt.
- Es besteht ein Kontrahierungszwang auf der Seite des Versicherungsunternehmens. Das bedeutet, dass die Versicherung den Antrag des Kunden nicht ablehnen darf. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden.
- Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.
Beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung bevollmächtigen Sie die SDK zur Beantragung der Förderzulage. Die Förderung wird immer im Frühjahr rückwirkend für das vergangene Jahr gezahlt. Die SDK erhebt von Ihnen nur den Beitrag abzüglich der Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich. Die Zulage wird vom Staat direkt an die SDK ausgezahlt.
- Das Alter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
- Nach Abzug der staatlichen Förderung in Höhe von 5 Euro monatlich